AGB`s
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

 

Rechte der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist berechtigt, sämtliche, dem Kurs dienenden Einrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten der TanzZwiEt  zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben.

 

Gesundheit der Teilnehmer. Der Teilnehmer bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.

 

Hausordnung. Die jeweils gültige Hausordnung hängt in der TanzZwiEt aus. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages und vom Teilnehmer zu beachten.

 

Haftungsausschluss. Die TanzZwiEt haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

 

Wertgegenstände können am Tresen deponiert werden.

 

Beiträge.  Die gesamte Kursgebühr ist bei Barzahlung im Voraus zu entrichten. Beim Lastschriftverfahren werden monatlich die Kursgebühren von Seiten der TanzZwiEt am 1. und 15. des jeweiligen Fälligkeitsmonats eingezogen. Die Kosten, die der TanzZwiEt durch falsche Angaben bzw. ein nicht gedecktes Konto entstehen, werden vom Teilnehmer getragen. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung von mehr als drei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte auf die Vertragsdauer noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Der Beitrag ist auch dann zum Ablauf der Teilnehmerschaft zahlbar, wenn die Leistungen der TanzZwiEt nicht in Anspruch genommen werden.

 

Die Kosten für Mahnungen hat der Teilnehmer zu tragen. Für jede Mahnung fallen EUR 5,00 an. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der TanzZwiEt überhaupt kein Schaden oder ein Schaden in niedrigerer Höhe entstanden ist.

 

Die TanzZwiEt ist berechtigt, jährlich eine Anpassung der Beiträge analog der allgemeinen Wirtschaftslage vorzunehmen. Eine Beitragsänderung ist mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten durch die TanzZwiEt schriftlich mitzuteilen.

 

Besondere Hinweise & Bildrechte. 

Die Auswahl der unterrichtenden Tanzpädagogen und Trainer obliegt der Leitung der TanzZwiEt.

Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung der Teilnehmer sind der Tanzschule sofort mitzuteilen. Des Weiteren kann es hin und wieder zu Aufzeichnungen oder Bildaufnahmen zu Lern- und Repräsentationszwecken der Schule kommen. Sollte aus persönlichen Gründen eine Ablichtung auf dem Bildmaterial/ digitale Medien nicht erwünscht sein, bitten wir darum, uns dies schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch nach Veröffentlichung von Fotos ist nicht mehr möglich und kann nur noch für die Zukunft berücksichtigt werden. Eigene Aufzeichnungen im Kursbetrieb sind im Vorfeld abzusprechen.

 

Krankheit/Ausfallzeit/Vertretung. Nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, Schulferien, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen dieses Vertrages. In Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Schulleitung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer des Vertrages um die Zeitspanne, in welcher der Teilnehmer pausiert. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfrist bleiben von einer solchen Regelung unberührt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

 

Unterrichtsumfang und Durchführung. In den Schulferien des Landes Berlin finden keine Kurse statt. Für den monatlichen Beitrag sind im Jahresdurchschnitt 36 Kurseinheiten garantiert. Die TanzZwiEt ist an gesetzlichen Feiertagen und zum Jahreswechsel siehe Aushang geschlossen. Unterrichtsstunden, die auf Feiertage fallen, können nicht nachgeholt werden. Dies entbindet jedoch nicht von den Beitragszahlungen die auf ein Jahr gerechnet ist.  

Der Unterricht wird normalerweise als Präsenzunterricht in den Schulungsräumen der TanzZwiEt durchgeführt. Die TanzZwiEt ist berechtigt, den Unterricht auch an anderen Orten oder im Freien durchzuführen, sofern dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. Ebenfalls aus besonderem Grund und nach Ankündigung kann die TanzZwiEt den Unterricht auch in anderer Form, zum Beispiel in Form von über das Internet abrufbaren Tutorials oder unter Verwendung von Videostreaming oder anderer Ferntelekommunikationsmittel durchführen. Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Durchführung des Präsenzunterrichts aufgrund von Regelungen oder freiwilligen aber gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder Hygiene von Mitarbeitern und Kursteilnehmern eingeschränkt oder nicht möglich ist.  

 

Verlegung der Schulräume/Höhere Gewalten. Die Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht grundsätzlich zu vorzeitiger Kündigung. Eine Verlängerung der Fahrtzeit von 15 Minuten pro einfache Fahrt ist zumutbar. Wird es der TanzZwiEt aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz für die Ausfallzeit. Der Teilnehmer hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren.

 

Kündigung. Der Vertrag läuft über 6 Monate, verlängert sich automatisch immer wieder um die Erstlaufzeit, wenn nicht 2 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung muss mindestens der Schriftform genügen. Empfehlung: Achten Sie auf eine Empfangsbestätigung, entweder durch den Lehrer oder per Einschreiben. Eine Kündigung per E-Mail kann nicht anerkannt werden.

 

Tanzproben außerhalb des Unterrichts. Tanzproben für alle Aufführungsgruppen und für die Teilnehmer an den jährlich stattfindenden Tanzphasen sind grundsätzlich kostenlos. Diese Tanzproben sind als spezielle Förderung der Qualität und des Niveaus gedacht. Es ist Pflicht für jeden der Teilnehmer, an Intensiv-, General- und Durchlaufproben teilzunehmen (gilt immer für Besetzung und Ersatz), es sei denn, eine schriftliche Entschuldigung wegen Krankheit liegt vor. Die Ansetzung der Proben erfolgt mindestens 7 Tage vor Probenbeginn an der Informationstafel. Für die Auftrittsgruppen entfällt das Nachholen versäumter Stunden auf Grund der hohen Anzahl von kostenlosen Tanzproben.

 

Kündigungszusatz für Company-Ensemble: In den Auftrittsklassen (Ensembleklassen) kann der Vertrag nur zum 31. August oder 28./ 29. Februar unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.

 

Gültigkeit.  Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter oder Vertragspartner anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung. Gerichtsstand entspricht dem Ort der Vertragsunterzeichnung.

 

Stand: August 2020

Deutscher Bundesverband Tanz eV
Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.
Dachverband-Tanz Deutschland
Interessengemeinschaft Berliner Tanzpädagogen
Landessportbund Berlin