Beitragsordnung
In der TanzZwiEt gibt es viele offene und ausbildende Tanzkurse für Anfänger, Mittelstufe und Fortgeschrittene.
Unsere Pädagogen entwickeln gemeinsam mit den Tänzer/innen kontinuierlich Tanzchoreografien und -projekte.
Unsere Saaltüren stehen allen Tanzbegeisterten jederzeit offen.
Stunde - 60min/ 90min - Probestunde wird bei Einstieg im gleichen Monat verrechnet. | |
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10,- € | Kinder/ Jugendliche/ Studenten |
15,- € | Erwachsene |
Monatsbeitrag - 60min/ 90min - wöchentlicher Kurs | |
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39,- € | Kinder/ Jugendliche |
39,- € / 44,- € | Studenten/ Erwachsene |
+ 39,- € | + 2. Kurs Erwachsene |
Flatrate für alle Standorte - gilt für 60min/ 90min Kurse mtl. | |
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99,- € | Tanz Flatrate 6 Monate |
109,- € | 4 Wochen Tanz Flatrate |
Tanzkarte - gilt für 60min/ 90min Kurse | |
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149,- € - | 10er Tanzkarte 3 Monate gültig |
Company - alle Kurse ab 6 - 2x in der Woche | |
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74,-€ / 79,-€ | TanzZwiEtCompany |
2-3 Kurse + gratis Zusatzunterrichte, Tanzkleidungsrabatt, Wettbewerbsvorbereitungen, ab 14 gratis Raumnutzung für Proben + gratis Kostüme + organisierte Theaterbesuche + TanzReisen + viele Vorstellungen |
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Falls Sie die Leistungen des Staates für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch nehmen können, finden Sie hier den aktuellen Berliner Antrag: Finanzielle Unterstützung Informationen zur Unterstützung von Beiträgen finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket/artikel.108191.php Anspruch Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket. Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (zum Beispiel Jugendverband, Sportverein, Musikschule) Höhe der Leistung: Bis zu 15 Euro monatlich und Fahrkosten + Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr + Vergünstigungen bei den Fahrtkosten zum Freizeitort, wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km. + 10 Euro monatlich für Fahrtkosten, wenn der Freizeitort (regelmäßig oder bei Turnieren, Auftritten, Freizeitfahrten) außerhalb des Tarifbereiches ABC liegt. Ansparung ist möglich. Beantragung: Einreichen des ausgefüllten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen (einschließlich Nachweis über Kosten des Anbieters und ggf. Rechnung für benötigte Ausrüstung) Antrag für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem AsylbLG Antrag für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag |
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